Kfz-Versicherung wechseln: Die komplette Anleitung für 2026

Fristen, Checkliste und Schritt-für-Schritt zum erfolgreichen Versicherungswechsel. Sparen Sie bis zu 850 EUR.

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Kfz-Versicherung wechseln: Wann und wie geht das?

Die wichtigsten Fristen und Regelungen für 2026

Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist einfacher als viele denken und kann Ihnen Hunderte Euro pro Jahr sparen. Doch es gibt einige wichtige Regeln und Fristen zu beachten, um den Wechsel reibungslos zu gestalten. Dieser Guide führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.

Die wichtigste Frist: 30. November

Die Kfz-Versicherung kann in der Regel nur zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Bei einem Vertrag mit Laufzeit ab 1. Januar endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, was bedeutet: Ihre Kündigung muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein.

Für 2026 gilt: Der 30. November 2025 war der Stichtag für Verträge, die zum 1. Januar 2026 beginnen. Für 2027 müssen Sie den 30. November 2026 beachten. Fällt der 30. November auf einen Sonntag, gilt der nächste Werktag (in der Regel der 1. Dezember) als Stichtag.

Frist versäumt?

Wenn Sie den Kündigungstermin verpasst haben, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. In diesem Fall können Sie jedoch prüfen, ob ein Sonderkündigungsrecht vorliegt – beispielsweise bei einer Beitragserhöhung oder nach Schadenregulierung.

Sonderkündigungsrecht: Früher aus dem Vertrag

In bestimmten Situationen können Sie Ihre Kfz-Versicherung auch außerordentlich kündigen, also unabhängig vom regulären Kündigungstermin. Das Sonderkündigungsrecht besteht in folgenden Fällen:

1. Beitragserhöhung

Wenn Ihr Versicherer die Prämie erhöht – und das gilt auch für Erhöhungen um nur einen Cent – haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang der Mitteilung über die Erhöhung. Das gilt auch für versteckte Erhöhungen!

2. Nach Schadenregulierung

Nachdem Ihre Versicherung einen Schaden reguliert hat (oder die Regulierung abgelehnt hat), können Sie innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen. Der Zeitpunkt beginnt mit der Abschlussmitteilung der Schadenregulierung.

3. Fahrzeugwechsel

Wenn Sie ein neues Auto zulassen, können Sie freiwillig eine neue Versicherung wählen. Die SF-Klasse wird dabei vom alten Fahrzeug übernommen.

4. Typ- oder Regionalklassenänderung

Führt eine Änderung der Typklasse oder Regionalklasse zu einer Beitragserhöhung, haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Ausgeschlossen ist dies, wenn die Regionalklassenänderung durch einen Umzug verursacht wurde.

Übersicht: Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrecht
ArtFristZeitpunkt
Ordentliche Kündigung1 MonatZum Ende des Versicherungsjahres (Stichtag: 30.11.)
Sonderkündigung nach Erhöhung1 MonatAb Zugang der Erhöhungsmitteilung
Sonderkündigung nach Schaden1 MonatAbschluss der Schadenregulierung
Sonderkündigung Fahrzeugwechsel1 MonatAb Zulassung des neuen Fahrzeugs
Sonderkündigung Typ/Regionalklasse1 MonatAb Zugang der Änderungsmitteilung

Schritt-für-Schritt: So wechseln Sie Ihre Kfz-Versicherung

1

Aktuellen Vertrag prüfen

Lesen Sie Ihre aktuelle Police durch und notieren Sie: Versicherungsschutz, SF-Klasse, Beitrag, Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechte. Prüfen Sie auch auf versteckte Beitragserhöhungen.

2

Neuen Tarif vergleichen

Nutzen Sie unseren Kfz-Versicherungsvergleich und ermitteln Sie Ihr Sparpotenzial. Vergleichen Sie mindestens 15-20 Tarife und achten Sie auf Leistungen, nicht nur auf den Preis.

3

Neuen Vertrag abschließen

Schließen Sie den neuen Vertrag online ab. Achten Sie darauf, dass das Antragsdatum vor dem gewünschten Wechseltermin liegt. Der neue Versicherer übernimmt die Kündigung Ihrer alten Police.

4

Alte Versicherung kündigen

Nutzen Sie den kostenlosen Kündigungsservice des neuen Versicherers oder kündigen Sie selbst. Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, um den Nachweis des Eingangs zu haben.

5

Wechsel bestätigen lassen

Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung Ihrer alten Versicherung auf. Prüfen Sie, dass der alte Vertrag tatsächlich endet und der neue beginnt. Kontrollieren Sie die erste Beitragsrechnung der neuen Versicherung auf Richtigkeit.

Checkliste für den Kfz-Versicherungswechsel

  • Aktuellen Vertrag und Leistungen prüfen
  • SF-Klasse in der letzten Beitragsrechnung notieren
  • Mindestens 15-20 Tarife vergleichen
  • Leistungen der neuen Police mit alter vergleichen
  • Neuen Vertrag vor Kündigung des alten abschließen
  • Kündigung per Einschreiben mit Rückschein senden
  • Kündigungsbestätigung aufbewahren
  • Erste Beitragsrechnung der neuen Police prüfen
  • Beitragsanpassung der alten Police stoppen prüfen
  • evB-Nummer für die Zulassungsstelle sicherstellen
AK

Andreas Kaltenbach

Versicherungsexperte

"Der größte Fehler beim Kfz-Versicherungswechsel ist die Kündigung vor dem Abschluss der neuen Police. Schließen Sie immer zuerst den neuen Vertrag ab, bevor Sie den alten kündigen. Ein Versicherungsschutz muss lückenlos bestehen – sonst droht nicht nur ein Schaden ohne Deckung, sondern auch der Verlust Ihrer wertvollen Schadenfreiheitsklasse. Der kostenlose Wechselservice der neuen Versicherung ist die sicherste Variante."

Häufige Fragen zum Kfz-Versicherungswechsel

In der Regel können Sie Ihre Kfz-Versicherung jährlich zum Ende des Versicherungsjahres wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum 30. November. Zusätzlich haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen, nach Schadenregulierung oder beim Fahrzeugwechsel.
Das Sparpotenzial hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Je nach Fahrzeugtyp, SF-Klasse und gewähltem Schutz können Sie zwischen 200 und 850 Euro pro Jahr sparen. Nutzen Sie unseren Rechner für eine individuelle Berechnung.
Nein, Ihre Schadenfreiheitsklasse wird vollständig übernommen. Der neue Versicherer fordert eine Bestätigung Ihrer bisherigen SF-Klasse von Ihrem alten Versicherer an. Achten Sie darauf, dass keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht.
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist eine siebenstellige Nummer, die Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeugs benötigen. Der neue Versicherer stellt diese nach Vertragsabschluss aus. Sie wird elektronisch an die Zulassungsstelle übermittelt.
Nein, die meisten Versicherer bieten einen kostenlosen Kündigungsservice an. Sie müssen dann nichts weiter tun. Wenn Sie selbst kündigen möchten, verwenden Sie unsere Anleitung zum Kfz-Versicherung kündigen.

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