Kfz-Versicherung wechseln: Wann und wie geht das?
Die wichtigsten Fristen und Regelungen für 2026
Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist einfacher als viele denken und kann Ihnen Hunderte Euro pro Jahr sparen. Doch es gibt einige wichtige Regeln und Fristen zu beachten, um den Wechsel reibungslos zu gestalten. Dieser Guide führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.
Die wichtigste Frist: 30. November
Die Kfz-Versicherung kann in der Regel nur zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Bei einem Vertrag mit Laufzeit ab 1. Januar endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, was bedeutet: Ihre Kündigung muss spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein.
Für 2026 gilt: Der 30. November 2025 war der Stichtag für Verträge, die zum 1. Januar 2026 beginnen. Für 2027 müssen Sie den 30. November 2026 beachten. Fällt der 30. November auf einen Sonntag, gilt der nächste Werktag (in der Regel der 1. Dezember) als Stichtag.
Frist versäumt?
Wenn Sie den Kündigungstermin verpasst haben, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. In diesem Fall können Sie jedoch prüfen, ob ein Sonderkündigungsrecht vorliegt – beispielsweise bei einer Beitragserhöhung oder nach Schadenregulierung.
Sonderkündigungsrecht: Früher aus dem Vertrag
In bestimmten Situationen können Sie Ihre Kfz-Versicherung auch außerordentlich kündigen, also unabhängig vom regulären Kündigungstermin. Das Sonderkündigungsrecht besteht in folgenden Fällen:
1. Beitragserhöhung
Wenn Ihr Versicherer die Prämie erhöht – und das gilt auch für Erhöhungen um nur einen Cent – haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist beträgt einen Monat ab Zugang der Mitteilung über die Erhöhung. Das gilt auch für versteckte Erhöhungen!
2. Nach Schadenregulierung
Nachdem Ihre Versicherung einen Schaden reguliert hat (oder die Regulierung abgelehnt hat), können Sie innerhalb eines Monats außerordentlich kündigen. Der Zeitpunkt beginnt mit der Abschlussmitteilung der Schadenregulierung.
3. Fahrzeugwechsel
Wenn Sie ein neues Auto zulassen, können Sie freiwillig eine neue Versicherung wählen. Die SF-Klasse wird dabei vom alten Fahrzeug übernommen.
4. Typ- oder Regionalklassenänderung
Führt eine Änderung der Typklasse oder Regionalklasse zu einer Beitragserhöhung, haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Ausgeschlossen ist dies, wenn die Regionalklassenänderung durch einen Umzug verursacht wurde.
| Art | Frist | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 1 Monat | Zum Ende des Versicherungsjahres (Stichtag: 30.11.) |
| Sonderkündigung nach Erhöhung | 1 Monat | Ab Zugang der Erhöhungsmitteilung |
| Sonderkündigung nach Schaden | 1 Monat | Abschluss der Schadenregulierung |
| Sonderkündigung Fahrzeugwechsel | 1 Monat | Ab Zulassung des neuen Fahrzeugs |
| Sonderkündigung Typ/Regionalklasse | 1 Monat | Ab Zugang der Änderungsmitteilung |